Es gibt eine lange Liste an Berufen, die eine Verbeamtung ermöglichen. Lehrer sind dafür ein klassisches Beispiel, aber auch Polizisten, Gerichtsvollzieher und viele mehr. Wer im Staatsdienst arbeiten möchte, hat somit eine sehr große Auswahl. Vor einer Entscheidung für diesen Weg ist es zudem sinnvoll, sich über die besonderen Rahmenbedingungen zu informieren, die für Beamten gelten.
 

Vielfältige berufliche Schwerpunkte möglich

Den meisten ist nicht bewusst, wie vielfältig die Tätigkeiten im öffentlichen Dienst tatsächlich sind. Neben den eingangs genannten „Klassikern“ gibt es auch die Möglichkeit im medizinischen Bereich, im städtischen Forst, im künstlerischen oder kulturellen Bereich und in vielen weiteren Sparten für den Staat zu arbeiten.

Nicht immer findet dabei die Ausbildung direkt bei einem öffentlichen Träger statt. Auch nach einer Ausbildung bei einem privatwirtschaftlichen Unternehmen oder einem Studium ist es möglich, sich als Quereinsteiger für eine Stelle als Beamter zu bewerben.
 

Ausbildung im Staatsdienst oder Quereinstieg?

Dies ist ein wichtiger Punkt, denn man kann sich bereits recht früh oder auch erst später für eine Beamtenlaufbahn entscheiden. Schon für eine Ausbildung gibt es eine riesige Auswahl. Derzeit können bei den Bundesbehörden rund 130 verschiedene Berufe gelernt werden. Darüber hinaus gibt es im Staatsdienst aber auch Tätigkeiten, für die keine eigene Ausbildung angeboten wird.

So finden beispielsweise Architekten und Bauingenieure eine Stelle im Bauamt – etwa als Stadtplaner, Künstler und Kuratoren in staatlichen Museen oder Theatern oder Steuerfachkräfte im Finanzamt. Medientechniker und Informatiker sind wiederum in vielfältigen staatlichen Einrichtungen derzeit sehr gesucht, denn auch hier besteht durch die voranschreitende Digitalisierung ein großer Bedarf an spezialisierten Fachkräften. In manchen Fällen ist es sogar von Vorteil, zunächst Erfahrungen in der freien Wirtschaft zu sammeln und sich später mit diesem Know-how auf eine Beamtenstelle zu bewerben.
 

Wie funktioniert die Verbeamtung?

Manche Tätigkeiten im Staatsdienst sind explizit nicht mit einer Verbeamtung verbunden – hier besteht ein normales Angestelltenverhältnis mit Arbeitsvertrag. Zudem gibt es Unternehmen, die früher dem Staat unterstanden, in denen heute aber keine Verbeamtung mehr möglich ist. Beispiele sind die Deutsche Bahn oder die Deutsche Post.

Ansonsten findet die Verbeamtung in einigen Berufen automatisch statt, in anderen erst nach einiger Zeit oder unter gewissen Voraussetzungen. Wann die Verbeamtung eintritt, ist somit je nach Einzelfall unterschiedlich. Der Ablauf ist jedoch stets derselbe.

Eine Verbeamtung ist zu Beginn stets auf Zeit, sprich die Beamten haben den Status „auf Widerruf“. Er stellt eine Vorstufe zum Beamten auf Probe und anschließend auf Lebenszeit dar. Je nach Beruf, ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nur möglich, wenn der Anwärter seinen Vorbereitungsdienst beendet und eine eventuell vorgeschriebene Prüfung für seine Laufbahn bestanden hat. Der Weg vom Beamten auf Widerruf bis zum Beamten auf Lebenszeit und die jeweiligen Voraussetzungen im Überblick sehen wie folgt aus:
 

     1. Beamter auf Widerruf

Ein Beamter auf Widerruf befindet sich noch in einem Ausbildungsdienstverhältnis und genießt keinen grundsätzlichen Schutz vor Entlassung. Gibt es also einen berechtigten Grund oder besteht er die Laufbahnprüfung nicht, endet das Beamtenverhältnis mit dem Beschäftigungs- beziehungsweise Ausbildungsverhältnis.

Dennoch genießen Beamte auf Widerruf eine Rechtstellung nach den allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften, sprich sie haben Anspruch auf Beihilfe und entsprechende Bezüge. Diese Anwärterbezüge richten sich jeweils nach dem Eingangsamt und setzen sich aus folgenden Punkten zusammen:

  • Anwärtergrundbetrag
  • Anwärtersonderzuschläge
  • Familienzuschlag
  • vermögenswirksame Leistungen

Der Anwärtergrundbetrag wiederum richtet sich nach der jeweiligen Besoldungstabelle des Landes. Wurden die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, ist der Übergang zum Beamten auf Probe möglich.
 

     2. Beamter auf Probe

Der nächste Schritt auf dem Weg zum Beamten auf Lebenszeit ist der Beamte auf Probe. Dieser Status ist jedoch auch möglich, wenn dem Beamten später ein dauerhaftes Amt in führender Position übertragen werden soll. Die Ernennung erfolgt jedoch in beiden Fällen gleich. Auch dann erhält die betreffende Person, ebenso wie bei der Verbeamtung auf Widerruf, eine entsprechende Ernennungsurkunde. Zudem muss nachgewiesen werden, dass der Beamte auf Probe die erforderliche Befähigung, Eignung und fachliche Leistung für seine neue Position besitzt.

In der Probezeit soll festgestellt werden, ob eine Verbeamtung auf Lebenszeit überhaupt möglich und sinnvoll ist. Dafür wird ein strenger Maßstab angesetzt. Zudem dauert die Probezeit deutlich länger als in einem üblichen Angestelltenverhältnis, in der Regel mindestens drei Jahre. In dieser Zeit muss sich der Beamte auf Probe bewähren.

Es gibt jedoch die Möglichkeit, die Probezeit zu verkürzen, wenn bereits für einen gewissen Zeitraum eine gleichwertige Tätigkeit ausgeübt wurde. Dieser Zeitraum kann sozusagen angerechnet werden. Ein Minimum von einem Jahr ist für den Status als Beamter auf Probe aber in jedem Fall einzuhalten.

Wann und wie diese Bewährungsfeststellung abläuft und somit eine Verbeamtung auf Lebenszeit möglich ist, regelt die Bundesregierung. Demnach muss das Beamtenverhältnis nach spätestens fünf Jahren von der Probe- auf die Lebenszeit übertragen werden, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt werden. Beamte sind daher in der Regel zwischen einem und fünf Jahren auf Probe.

Sonderfälle sind außerdem möglich, wenn in der Zwischenzeit eine Elternzeit oder Beurlaubung stattfindet. Dieser Zeitraum wird nämlich an die Probezeit angehängt, sodass sie in Ausnahmefällen länger sein kann als die maximalen fünf Jahre.
 

     3. Beamter auf Lebenszeit

Wurden die Voraussetzungen erfüllt, ist eine Verbeamtung auf Lebenszeit der nächste Schritt. Sie bedeutet einen wichtigen Meilenstein im Leben der Betroffenen, sodass sie einige grundlegende Überlegungen anstellen müssen. Denn mit der Verbeamtung auf Lebenszeit ändern sich einige Dinge, zum Beispiel bei der Gesundheitsvorsorge. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig um die optimale Absicherung zu kümmern.

Schon als Anwärter ist der Beamte beihilfeberechtigt, wie bereits erwähnt, doch spätestens mit einer Verbeamtung auf Lebenszeit lohnt es sich, die Krankenversicherung entsprechend anzupassen. Denn nur mit den richtigen Versorgungsbausteinen greifen diese wie Zahnräder ineinander und gewährleisten somit einen umfassenden Versicherungsschutz mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Für viele Versicherungsnehmer ist dieser daher auch der optimale Zeitpunkt für einen Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung. Denn letztere bietet gerade für Beamte einige Vorteile. Die Regelung der Krankenversicherung ist deshalb ein wichtiger Punkt auf der „To-Do-Liste“, wenn eine Verbeamtung auf Lebenszeit ansteht.
 

Voraussetzungen für die Verbeamtung

Frühzeitig zu planen, ist außerdem sinnvoll, wenn es um die Vorbereitung auf die Verbeamtung geht. Denn dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Das gilt beispielsweise für die Altersgrenze. Die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit muss vor dem 51. Geburtstag durchgeführt werden. Wer also erst im fortgeschrittenen Lebensalter – als Quereinsteiger – einen entsprechenden Berufsweg einschlagen möchte, muss rechtzeitig beginnen, um die einzelnen Stufen noch vor dem Stichtag zu durchlaufen.

Weiterhin ist eine Ernennung notwendig, denn das Beamtenverhältnis beginnt erst mit der jeweiligen Ernennungsurkunde – noch nicht aber mit einem abgeschlossenen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag. Eine solche Ernennung findet zu unterschiedlichen Anlässen statt:

  • (andere) Amtsverleihung
  • (erste) Amtsverleihung
  • Beförderung
  • Einstellung
  • Herabsetzung
  • Laufbahnwechsel
  • Umwandlung

Für die Verbeamtung auf Lebenszeit gelten zudem gesonderte Voraussetzungen. Um diesen Status zu erreichen, muss sich der Beamte natürlich in der Probezeit bewährt haben. Dennoch kann er nur auf Lebenszeit verbeamtet werden, wenn er die Voraussetzungen gemäß §7 des Bundesbeamtengesetzes erfüllt:

  • Der Anwärter muss über die Qualifikation verfügen, welche für die Laufbahn erforderlich ist.
  • Der angehende Beamte auf Lebenszeit muss außerdem ausreichend Lebens- sowie Berufserfahrung für diesen Status besitzen.
  • Zuletzt muss er die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anerkennen und für diese eintreten.

Im Regelfall muss der angehende Beamte zudem Deutscher sein, gemäß Definition im Artikel 116 Absatz 1 im Grundgesetz. Für einige Aufgaben ist dies zwingend erforderlich. In vielen anderen Fällen werden aber auch Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der EU beziehungsweise des EWR zugelassen.

Weiterhin gibt es einige sogenannte Drittstaaten, denen die Bundesrepublik einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung der Berufsqualifikation eingeräumt hat, sodass unter gewissen Umständen ebenfalls ein Beamtenstatus möglich ist. Ob Ausnahmen zugelassen werden und für wen, entscheidet das Bundesministerium des Innern im Einzelfall. Dafür muss jedoch ein dringendes dienstliches Bedürfnis vorliegen.


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