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Richter/in

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Studium, Richter/in

Arbeitsalltag als Richter/in

Der Streit mit dem Nachbarn, das Nichtbezahlen von Rechnungen, Steuerhinterziehung oder gar Gewalttaten – all diese Konflikte mit dem Recht müssen vor einem Gericht beleuchtet werden, damit es zur Rechtsprechung kommen kann.
Seit Anbeginn unserer Zivilisation gibt es Institutionen, die für Ordnung innerhalb einer Gesellschaft sorgen. Damit keine Selbstjustiz droht, wird ein Richter, der zwischen den Konfliktparteien vermittelt, eingesetzt. Dieser hat höchste Autorität und geht der Sachlage auf den Grund, um eine gerechte Lösung zu finden. Richter dürfen sich nicht beeinflussen lassen und sich strikt an das Gesetzbuch halten. Eigene Ansichten finden in solchen Situationen keinen Raum und gehören nicht an den Richterpult. Als neutraler Richter ist man unabhängig vom Staat und wird in Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten, Finanzgerichten, Arbeitsgerichten oder Disziplinargerichten eingesetzt.
Der Beruf muss tagtäglich vorurteilsfrei ausgeführt werden und frei von Lobbyismus sein. Trotz der angestrebten Objektivität können manchmal falsche Urteile gefällt werden, die schwerwiegende Folgen für den oder die Verurteilten haben können. Daher werden oftmals auch Revisionen von Urteilssprüchen zugelassen. Der Gerichtsbestand wird dann auf nächsthöherer Instanz erneut verhandelt.

Ausbildung zum/zur Richter/in

Bis du als Richter arbeiten kannst, ist es ein sehr langer und mühseliger Weg. Zunächst einmal musst du an einer deutschen Hochschule ein Jura-Studium aufnehmen und dieses mit dem ersten und zweiten Staatsexamen abschließen. Im Anschluss daran arbeitest du als Referendar und tauchst in den Berufsalltag ein. Als ausgebildeter Jurist bewirbst du dich dann mit einem Antrag auf Einstellung in den Dienst des Richters auf Probe. Dabei ist zu beachten, dass die jeweiligen Landesbehörden selbst festlegen, wie die Auswahlkriterien festgelegt sind. Die sogenannte Probezeit dauert mindestens 3 Jahre, manchmal aber auch 5 Jahre. Ist dieser Zeitraum erfolgreich überstanden, wirst du verbeamtet und darfst die Justiz bei der Urteilsfindung unterstützen.

Gehalt eines/einer Richter/in

Richter dürfen sich über einen vergleichsweise hohen Verdienst freuen. Das ist darin begründet, dass ihre Entscheidungen weitreichende Konsequenzen für Betroffene haben können. Zudem wird mit dem sehr guten Gehalt sichergestellt, dass sich die Beamten nicht bestechen lassen. Die Besoldung erfolgt mit der Tarifgruppe R, welche sich von R1 bis R5 erstreckt. In der ersten Stufe R1 kann ein Richter mit einem Einkommen von ca. 3.500€ im Monat rechnen. Der Höchstsatz liegt in der Gruppe R5 bei ca. 7.500€ monatlich. Hinzu kommen eventuelle Zuschläge wie zum Beispiel der Familienzuschlag.

Weiterbildung zum/zur Richter/in

Um beispielsweise für ein bestimmtes Dezernat arbeiten zu können, lohnt es sich auf jeden Fall, gezielt ausgelegte Kurse und Seminare zu besuchen, um up to date zu bleiben. Als Richter musst du dich bestens mit den Gesetzen auskennen und immer alle Neuerungen verinnerlichen. Das hat höchste Priorität. Eine klassische Weiterbildung gibt es allerdings nicht. Daher ist es umso wichtiger, Eigeninitiative zu zeigen. Wer hoch hinaus möchte, muss viel dafür tun.

Perspektive: Richter/in

Bis zum Jahre 2008 sah die Lage sehr schlecht aus auf dem Arbeitsmarkt. Die einzelnen Bundesländer gaben zu viel Geld aus, weswegen Stellen in der Justiz gestrichen wurden und Vakanzen nicht mehr besetzt wurden. Hinzu kommt, dass kein Geld mehr in die Organe der Rechtsprechung investiert wurde. Wer als Richter arbeiten wollte, musste eine Koryphäe seines Fachs sein. Und auch dann sahen die Chancen nicht vielversprechend aus. Seit 2010 gibt es allerdings eine Kehrtwende. Die Kurven zeigen wieder nach oben und dieser Bereich unserer Gesellschaft scheint sich allmählich zu erholen. Jedoch solltest du skeptisch bleiben, wenn du dich für diesen Berufszweig interessierst.

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