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Azubi-Rechte

Die Regelungen für Jugendliche und Erwachsene unterscheiden sich. Während Auszubildende unter 18 Jahren nach den Festlegungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes arbeiten, gilt für Erwachsene das Arbeitsrecht.

 

Probezeit

Konnte man den Betrieb von sich überzeugen und erhält die Zusage zum Ausbildungsplatz, muss man sich erst einmal einer Probezeit stellen. Diese dient dazu, dass sich Arbeitgeber und Auszubildender besser kennenlernen und der Auszubildende testen kann, ob der Beruf wirklich zu ihm passt. Wenn eine der beiden Parteien merkt, dass die Erwartungen nicht erfüllt werden, kann sie jederzeit ohne Angabe von Gründen und fristlos schriftlich kündigen. Dieses Recht gilt für die gesamte Probezeit, die mindestens einen Monat dauern muss und höchstens vier Monate anhalten darf.

 

Arbeitszeiten und Pausen

Das Jugendarbeitsschutzgesetz legt genau fest, wie lange Jugendliche und Kinder arbeiten dürfen. Als jugendlich gelten Personen zwischen 15 und 18 Jahren. Grundsätzlich darf man als Auszubildender höchstens acht Stunden am Tag und höchstens 40 Stunden pro Woche arbeiten.

In der Regel darf man nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten, jedoch gibt es für bestimmte Berufsausbildungen Sonderregelungen.

Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden stehen dem Auszubildenden eine mindestens 30-minütige Pause zu. Arbeitet man mehr als sechs Stunden muss man eine mindestens einstündige Pause einlegen. Länger als 4,5 Stunden am Stück arbeiten ist nicht zulässig, spätestens dann muss eine Pause eingelegt werden.

 

Sonderregelungen

Für bestimmte Branchen gibt es für Jugendliche über 16 Jahren Sonderregelungen bezüglich der Arbeitszeit:

  • Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr
  • Mehrschichtige Betriebe bis 23 Uhr
  • Landwirtschaft ab 5 oder bis 21 Uhr
  • Bäckereien und Konditoreien ab 5 Uhr

Mit 17 Jahren darf man in einer Bäckerei bereits um 4 Uhr zu arbeiten anfangen.

 

Urlaubsanspruch

Der Mindesturlaubsanspruch hängt vom Alter des Auszubildenden ab. 15-jährigen stehen mindestens 30 Urlaubstage zu, als 16-jähriger sind es 27 Tage. Mit 17 Jahren sind es mindestens 25 Tage.

Ist man ebenfalls Berufsschüler sollte der Urlaub in der Zeit der Berufsschulferien liegen. Wenn das nicht möglich ist und man während des Urlaubes zur Berufsschule muss, bekommt man einen weiteren Urlaubstag gut geschrieben. (kj/fd)