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Teilnahmebedingungen des Schülerstipendiums

Das Schülerstipendium wird von der Schülerpilot GmbH mit Sitz in Sulzbach/Ts. organisiert und vergeben.

Online-Gewinnspiele sind solche, bei denen eine Teilnahme ausschließlich online erfolgen kann. Die Teilnahme an Online-Gewinnspielen auf den Portalen der Schülerpilot GmbH und deren Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen.

§ 1 Teilnahmeberechtigung

  1. Am Wettbewerb teilnehmen kann jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat und zum Zeitpunkt der Teilnahme eine Schule in Deutschland besucht. Bei Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erforderlich, die dem Veranstalter auf Wunsch vorgelegt werden muss.
  2. MitarbeiterInnen des Veranstalters oder MitarbeiterInnen von mit dem Veranstalter verbundenen Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer und Bewerbungen vom Wettbewerb auszuschließen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen. Dies betrifft insbesondere das mehrfache Abstimmen einer Person in der selben Abstimmungsphase für Bewerbungen.
  4. Teilnehmer, die versuchen den Wettbewerbsverlauf zu stören oder zu manipulieren sowie Teilnehmer, die versuchen, sich durch die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel einen Vorteil zu verschaffen, werden ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen.

 

§ 2 Teilnahme

  1. Um am Wettbewerb teilzunehmen, müssen Teilnehmer sich über ein Anmeldeformular auf schuelerpilot.de/stipendium registrieren. Darüber hinaus muss der Teilnehmer seine Idee in einer für ihn passenden Form präsentieren.
  2. Für die Teilnahme werden mindestens folgende Angaben benötigt:
    •  Vorname
    •  Nachname
    •  Geburtsdatum
    •  E-Mail-Adresse
    •  Schule
    •  Ort der Schule
    •  Eingereichte Bewerbung
  3. Im Anschluss an den Upload der Einreichung wird der Beitrag von der Schülerpilot-Redaktion überprüft und zur Abstimmung freigeschaltet.

 

§ 3 Ablauf

  1. Der Gewinner wird per Online-Abstimmung erhoben.
  2. Es gibt zwei Wettbewerbsphasen. Die drei Bewerbungen, die zum Ende der ersten Wettbewerbsphase die meisten Stimmen erhalten haben, ziehen in die Endrunde um das Schülerstipendium ein. Außerdem werden von einer unabhängigen Jury zwei Wildcards vergeben wodurch zwei weitere Kandidaten in die Endrunde einziehen. In der Endrunde wird aus den noch verbleibenden fünf Teilnehmern der Sieger allein von der Online-Community (ohne Jury-Einfluss) durch eine zweite Abstimmungsphase gekürt.
  3. Teilnehmer dürfen für Bewerbungen in jeder Abstimmungsphase genau einmal mittels IP Limitierung und E-Mail Bestätigung abstimmen. Ein mehrfaches Abstimmen einer Person über mehrere E-Mail-Adressen ist nicht statthaft und führt zum Ausschluss aus dem Wettbewerb. Abstimmungsberechtigt sind lediglich Internetnutzer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

 

§ 4 Beginn und Ende des Wettbewerbs

  1. Die erste Runde des Wettbewerbs startet am 20.05.2016 und endet am 15.07.2016.
  2. Die zweite Runde des Wettbewerbs startet am 20.07.2016 und endet am 30.07.2016.

 

§ 5 Übertragung der Rechte

  1. Mit der Teilnahme am Wettbewerb übertragen die Teilnehmer an den Veranstalter unentgeltlich und nicht-ausschließlich die zeitlich und örtlich unbeschränkten, übertragbaren Nutzungsrechte an sämtlichen Darbietungen, Werken und Leistungen, welche die Einreichungen enthalten, zum Zwecke der Nutzung als Werbe- und PR-Maßnahme im Rahmen des Wettbewerbs. Die Rechtsübertragung umfasst sämtliche Persönlichkeits-, Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an den eingereichten Bildern, Texten, Videos, Audiodateien und einzelnen Teilen davon.
  2. Mit der Teilnahme am Wettbewerb garantieren die Teilnehmer, dass sie Inhaber aller Rechte an den durch sie produzierten Werken sind und die Veröffentlichung dieser Werke nicht gegen geltende Gesetze, u.a. Jugendschutzgesetze, Strafgesetze, Datenschutzgesetze, bzw. Rechtspositionen, einschließlich u.a. der Persönlichkeitsrechte, Rechte des geistigen Eigentums, vertragliche oder sonstige Rechte von natürlichen oder juristischen Personen verstoßen.
  3. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die in Bezug auf die von Teilnehmern hochgeladenen Inhalte geltend gemacht werden.

 

§ 6 Verwendung der Daten

  1. Der Veranstalter versichert, dass sämtliche von Teilnehmern abgegebenen Daten lediglich zum Zwecke der Durchführung des Wettbewerbs, der Präsentation der Endergebnisse, der Kontaktaufnahme im Gewinnfalle sowie zur Information aller Teilnehmer und Partner über das Angebot des Veranstalters genutzt werden.
  2. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

 

§ 7 Gewinne, Benachrichtigung der Gewinner und Bekanntgabe

  1. Eine Übertragung des Gewinns auf Dritte ist ausgeschlossen.
  2. Ausgeschüttet wird eine Gesamtsumme in Höhe von 1.200 Euro an den Gewinner. Der Veranstalter zahlt die Gesamtsumme in zwei gleichen Teilen in Höhe von jeweils 500 Euro, spätestens bis 6 Monate nach Beendigung des Gewinnspiels, sowie einem Teil in Höhe von 200 Euro nach Abschluss der Begleitung des Gewinners aus.
  3. Die Gesamtsumme wird dem Gewinner ausschließlich zur Umsetzung seiner Idee, die in der eingereichten Bewerbung vorliegt, zur Verfügung gestellt. Diese muss innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Wettbewerbs vollständig umgesetzt worden sein. Die symbolische Übergabe eines Gewinnschecks erfolgt zeitnah nach Beendigung des Gewinnspiels und kann persönlich mit dem Gewinner, in den Räumlichkeiten der Schülerpilot GmbH, oder in einer anderen abzusprechenden Form erfolgen. Die Kosten für eine etwaige Anfahrt des Gewinners zu dieser Veranstaltung werden nach Absprache vom Veranstalter übernommen.
  4. Sollte die Kontaktaufnahme aus Gründen, die der Teilnehmer zu vertreten hat, nicht innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Gewinnspiels möglich sein, verfällt der Gewinnanspruch.
  5. Die Teilnehmer an der Endausscheidung und die Gewinner des Wettbewerbs werden per E-Mail über das Erreichen der Endrunde und die Gewinne benachrichtigt. Außerdem werden die Finalisten und der Gewinner auf Plattformen der Schülerpilot GmbH bekannt gegeben.
  6. Im Interesse aller Teilnehmer und hinsichtlich der Transparenz des Stipendiums erfolgt im Anschluss eine Begleitung des Gewinners, während der Umsetzung seiner Idee. Diese erfolgt auf den Plattformen des Veranstalters. Die Teilnehmer des Stipendiums erklären sich hierzu ausdrücklich einverstanden und unterstützen den Veranstalter dabei mit Texten sowie Bild- und Videomaterial. Die Begleitung erfolgt über den gesamten Zeitraum der Umsetzung, sollte der Zeitraum nicht genau festzulegen sein, mindestens über 6 Monate.

 

§ 8 Haftung

  1. Die Schülerpilot GmbH wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Pflichten frei gesprochen, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
  2. Die Schülerpilot GmbH haftet nicht für eine Insolvenz von Kooperationspartnern sowie die sich hieraus für die Durchführung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.

 

§ 9 Sonstige Bestimmungen

  1. Der Veranstalter behält es sich vor, den Wettbewerb jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu beenden.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder zum Teil unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, anstößige oder gegen geltendes Recht verstoßende Bewerbungen, insbesondere beleidigende, gewaltverherrlichende, rassistische oder andere, von der Webseite zu nehmen. Dies gilt auch für Beiträge, die aus Sicht des Veranstalters nicht wettbewerbskonform sind.
  5. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die unwahre Personenangaben abgegeben haben.