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Studienplatzklage

Per Studienklage zum Wunschstudium

Wenn man den gewünschten Studienplatz nicht bekommen hat, ist die Enttäuschung meistens groß. Eine Studienplatzklage im Eilverfahren kann noch rechtzeitig zu Semesterbeginn zum Studienplatz verhelfen, muss sie aber nicht. Ein Erfolg kann im Voraus nicht immer garantiert werden! Die Erfolgsaussichten sind jedoch meistens sehr hoch.

Wenn die Kapazitäten der Hochschulen nicht vollkommen ausgenutzt werden und man leer ausgegangen ist, kann man dagegen rechtlich vorgehen. Die ersten Schritte kann man auch ohne Anwalt machen, jedoch muss darauf geachtet werden, dass einem keine Formfehler unterlaufen.

Ohne Anwalt kann es nämlich ziemlich schwierig werden sich im Rechtsdschungel zurecht zu finden.

 

Kosten einer Klage

Das Engagieren eines Anwaltes ist natürlich mit Kosten verbunden. Diese hängen unter anderem von Studienfach ab und davon, ob man sich gleich bei mehreren Hochschulen einklagt. Es gibt jedoch die Möglichkeit ein Erfolgshonorar mit dem eigenen Anwalt zu vereinbaren, um die Kosten überschaubar zu halten.

Die Studienplatzklage kann eine gute Alternative sein, um den gewünschten Studienplatz, ohne entsprechende Wartesemester, gleich zu Beginn zu erhalten.

Dennoch muss jeder selbst entscheiden, ob es die Kosten einer solchen Klage wert sind oder man sich nach Alternativen umsieht. Natürlich kann man sich im folgenden Jahr auch noch ein weiteres Mal bewerben und die Zeit bis dahin sinnvoll nutzen, indem man ein Praktikum absolviert oder Auslandserfahrungen sammelt. In einigen Fällen kann sich eine Klage aber dennoch lohnen.

 

Weitere Informationen

Rechtsanwalt René Pichon ist mit über 35 Jahren Erfahrung ein Experte in Sachen Hochschulzulassungsrecht. Er erörtert in einem kostenfreien Erstgespräch gerne individuelle Chancen und Risiken einer Studienplatzklage. (kj/fd)