Abmahnung in der Ausbildung
Wie reagiert man darauf?
Du steckst gerade mitten in deiner Ausbildung und hast plötzlich eine Abmahnung von deinem Arbeitgeber erhalten? Das macht schon Angst! Wir erklären dir, welche Fragen du dir nach so einer Abmahnung stellen solltest, wie du dich zukünftig am besten verhältst und wann dir tatsächlich eine Kündigung droht.
Wann ist die Abmahnung eigentlich gerechtfertigt?
Der Arbeitgeber sollte dich erst abmahnen sobald der Grund der Abmahnung mehrmals aufgetreten ist. Beispiel: du fehlst einmal unentschuldigt in der Berufsschule, du kommst einmal zu spät zur Arbeit und zu spät aus deiner Pause zurück, dann ist das kein Grund zur Abmahnung. Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen in der Berufsschule allerdings schon. Zudem muss dein Arbeitgeber die Vorfälle genau dokumentieren, um sie dir nachweisen zu können. Abmahnungen auf Verdacht sind nämlich ungültig.
Ich habe eine Abmahnung erhalten, wie verhalte ich mich jetzt?
Sollte der Grund der Abmahnung unklar sein, solltest du das Gespräch mit der Personalabteilung oder deinem Chef selbst suchen. Ansonsten denke daran: eine Abmahnung ist der Aufruf zur Besserung. Liegt die Schuld bei dir, dann suche deine Fehler, gestehe sie dir ein und bessere sie aus, damit so etwas nicht wieder vorkommt. Deinem Vorgesetzten macht es auch keinen Spaß eine Abmahnung gegen dich zu schreibe. Also Ruhe bewahren! In diesem Fall wird dein Arbeitgeber dir deine Fehler verzeihen und die Abmahnung wird mit der Zeit verfallen. Bei einem guten Verhältnis mit dem Arbeitgeber besteht auch die Möglichkeit, das Gespräch für eine Entschuldigung zu suchen.
Sollte die Abmahnung nicht mit deinem Verhalten übereinstimmen und die Anschuldigungen unbegründet sein, sollte ebenfalls das Gespräch oder gegebenenfalls sogar anwaltliche Hilfe gesucht werden. Denn eine Abmahnung kann dein Arbeitsverhältnis gefährden und sollte daher begründet sein.
Wann kann mir eine Abmahnung gefährlich werden?
Es gibt zwar keine offizielle gesetzliche Regelung, aber grundsätzlich gilt, dass dein Arbeitgeber dir erst nach 2 Abmahnungen eine Kündigung zukommen lassen darf. Solltest du also eine Abmahnung erhalten und danach dein Verhalten dementsprechend anpassen, dann brauchst du keine Angst zu haben, als nächstes plötzlich entlassen zu werden. Lernst du allerdings nicht aus deinen Fehlern und fängst dir noch eine zweite Abmahnung ein, dann ist dies für deinen Chefkein gutes Zeichen und gibt ihm im Zweifel das Recht dir zu kündigen. In diesem Fall solltest du also spätestens aufwachen und aufpassen wie ein Schießhund. Schließlich geht es um deine Zukunft und die liegt nun mal leider – zu einem gewissen Teil – in den Händen deines Arbeitgebers!
Machst du eine Ausbildung und hattest schon mal Stress mit deinem Chef? Wie hast du dich daraufhin verhalten? Teile deine Erfahrungen mit uns! (ak/fd)