Die Probezeit
Augen zu und durch?
Du bist überglücklich deine gewünschte Ausbildungsstelle bekommen zu haben, doch da gibt es noch ein letztes Hindernis – die Probezeit. Alle beobachten dich und du musst beweisen, dass du die richtige Wahl für die Stelle bist. Augen zu und durch ist hier auf jeden Fall die falsche Strategie. Wie du die Probezeit überstehst und was die Probezeit eigentlich ist kannst du hier nachlesen...
Die Probezeit dauert nicht ewig!
Laut §20 des Berufsbildungsgesetzes umfasst die Probezeit bei einer Ausbildung mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Wie lang deine Probezeit sein wird sollte dein Arbeitgeber genau im Ausbildungsvertrag festgelegt haben. Fängst du später richtig an zu arbeiten kann deine Probezeit bis zu sechs Monate betragen.
Durchhalten ist angesagt!
Es ist nicht möglich die Probezeit auf weniger als einen Monat zu verkürzen. Egal ob du vorher schon in dem Unternehmen gearbeitet hast oder schon eine andere Ausbildung absolviert hast. Es ist nicht der Fall, dass du nur eine Probezeit in deiner Laufbahn überstehen musst. Bei jeder neuen Anstellung wirst du erst einmal auf die Probe gestellt, was für die Arbeitgeber einfach hilfreich ist, um dich besser kennen zu lernen. Auch für dich hat die Probezeit Vorteile.
Einfach nicht hin gehen bringt gar nichts!
Grundsätzlich kann die Probezeit nicht verlängert werden. Dein Arbeitgeber kann nicht sagen, dass er dich nicht ausreichend kennengelernt hat oder dich noch weiter testen möchte. Der einzige Grund, warum die Probezeit auf Antrag verlängert werden kann, ist, wenn du über 1/3 der Probezeit abwesend warst. Gründe dafür wären zum Beispiel eine lange Krankheit. In diesem Fall kann dein Arbeitgeber einen Antrag auf Verlängerung stellen.
Abmahnungen gibt es nicht.
Das gefährliche an der Probezeit ist, dass dein Arbeitgeber dich ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Diese Kündigung muss schriftlich erfolgen. Es gibt allerdings auch hier wieder Ausnahmen. Ein besonderer Kündigungsschutz besteht für Schwangere, Schwerbehinderte oder Mitglieder der Jugendvertretung. Genauso kannst du, ohne dass du einen Grund nennen musst, einfach kündigen. Die Kündigungsfrist besteht in der Probezeit aus zwei Wochen. Wenn die Probezeit vorüber ist, müssen im Regelfall Fristen von einem Monat eingehalten werden. Wirst du also mit den Kollegen nicht warm oder die Arbeit ist anders, als du sie dir vorgestellt hast kannst du ohne große Hindernisse kündigen.
So überstehst du die Probezeit problemlos!
Damit du die Probezeit sicher überstehst, kannst du auf einige Sachen achten. Wir haben für dich ein paar Punkte zusammengefasst, auf die Arbeitgeber während der Probezeit besonderen Wert legen:
- Dein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten
- Deine Lernbereitschaft
- Deine Leistungen am Anfang
- Deine körperliche und geistliche Eignung für den Beruf
- Dein Durchhaltevermögen
- Dein Verhalten und deine Leistungen in der Berufsschule
- Dein Kritikverhalten
- Dein Interesse am Betrieb und an fachlichen Informationen
- Deine Anpassung an den Betrieb
- Dein Teamverhalten
Passt du dein Verhalten bezüglich dieser Punkte an, kann eigentlich nichts mehr schief gehen. Wenn du die Probezeit überstehst, kannst du dir sicher sein, dass du deinen Arbeitgeber überzeugt hast... und zwar durch gute Leistungen und passendes Verhalten.
Hast du noch Fragen oder kannst über eigene Erfahrungen berichten? Dann teile sie mit uns in den Kommentaren… (in/fd)