Du bist zwar Auszubildender...
...aber du musst dir nicht alles gefallen lassen!
Du hast Probleme in der Ausbildung? Dir kommen manche Aufgaben merkwürdig vor? Aber du bist dir deiner Rechte nicht sicher? Damit du nichts zurückstecken musst, haben wir hier die 10 wichtigsten Rechte von Auszubildenden...
1. Lohn
Dein Lohn ist gesetzlich geregelt. Je nach Alter und Branche bekommst du ein verschieden hohes Gehalt. Neben dem Gesetz gibt es auch noch tarifliche und gewerkschaftliche Regelungen. Du solltest also genau nachlesen wie viel du verdienen musst.
2. Hilfsmittel & Arbeitskleidung
Wenn du in deiner Ausbildung Werkzeuge, spezielle Arbeitskleidung oder ähnliche Hilfsmittel benötigst, müssen diese von deinem Arbeitgeber gestellt werden. Du musst nichts selber kaufen.
3. Arbeitszeit
Nicht dein Arbeitgeber sondern das Gesetz legt fest, wie lange du arbeiten musst! Also auch hier genau nachlesen, welche Stundenzahl auf dich zutrifft und ob diese Zahl mit den Angaben in deinem Vertrag übereinstimmt.
4. Freistellung
Für den Unterricht in der Berufsschule muss dein Arbeitgeber dich freistellen. Die Schule gehört fest zu deiner Ausbildung und muss absolviert werden.
5. Urlaub
Auch dir steht bezahlter Urlaub zu. Wie viel ist wieder einmal genau festgelegt. Auf die Urlaubstage solltest du bestehen!
6. Ziel der Ausbildung
Du arbeitest in deinem Betrieb, um etwas zu lernen. Nicht um als Diener/in für deinen Chef zu sorgen. Du musst nur das tun, was dem Ziel deiner Ausbildung entspricht. Also seinen Rasen mähen oder den Hund Gassi führen, gehören nicht zu deinen Aufgaben!
7. Überstunden
Als Auszubildender darfst du keine Überstunden machen, da du nicht als vollwertiger Mitarbeiter zählst. Die einzige Ausnahme wäre ein Brand, bei dem du so lange du kannst, hilfst alles Mögliche zu retten. Kein Witz!
8. Minusstunden
Schickt dein Chef dich früher nach Hause, weil nichts mehr zu tun ist, kann er diese Stunden nicht als Minusstunden aufschreiben. Du musst sie nicht aufholen, denn sie gelten als bezahlte Freizeit!
9. Kündigung nach 4 Wochen wirksam
Als Auszubildende/r kannst du nach 4 Wochen kündigen! Dies ist in der deutschen Verfassung festgehalten, denn jeder und jede hat ein Recht auf freie Berufswahl.
10. Zeugnis
Dein Arbeitgeber muss dir nach deiner Ausbildung ein Zeugnis ausstellen, in dem er deine Leistungen beurteilt. Dieses darf keine negativen Formulierungen beinhalten.
Nun kannst du dir sicher sein, dass du dir auch als Azubi nicht alles gefallen lassen musst. Falls du selbst schon negative Erfahrungen während der Ausbildung gemacht hast oder noch Fragen hast, dann schreib diese in die Kommentare! (in/fd)