Endlich volljährig!
Rechte und Pflichten ab 18
Endlich ist es soweit: Der 18. Geburtstag steht vor der Tür. Die
Party ist geplant und der Alkohol steht bereit. Doch bist du erstmal 18
bekommst du nicht nur mehr Rechte, sondern auch Pflichten. Wir klären
dich auf.
Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres gilt man in Deutschland nach
§2 des Bundesgesetzbuches rein rechtlich als volljährig. Nun bist du
kein Kind mehr, sondern ein selbstständiger Erwachsener. Mit 18 sind
deine Eltern nicht mehr deine gesetzlichen Vertreter. Dies ist aber
noch nicht immer so. Erst am 22. März 1974 wurde die Altersgrenze zur
Volljährigkeit von 21 auf 18 runtergesetzt. Die neue gesetzliche
Regelung trat am 1. Januar 1975 in Kraft.
Jugendschutzgesetz
Das Jugendschutzgesetz ist ein Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Ab deinem 18. Geburtstag gilt dieses Gesetz für dich aber nicht mehr! Du darfst nun offiziell die Nacht in den Clubs zum Tag machen. Auch öffentliche Spielhallen darfst du ab sofort besuchen und den Lottoschein mit gutem Gewissen ausfüllen. Doch aufpassen: Glücksspiel kann immer noch süchtig machen!
Zudem bist du nun berechtigt Tabakwaren und hochprozentigen Alkohol zu kaufen und diesen in der Öffentlichkeit zu trinken. Auch ist es nun dein Recht, jeden Film zu sehen und jegliche altersbeschränkten Videos, Computerspiele, Zeitschriften und CDs zu konsumieren.
Führerschein
Die Erlaubnis zum Fahren bedeutet ein großes Stück Freiheit! Mit der
Fahrschule darf man natürlich schon vor Vollendung des 18. Lebensjahres
anfangen, doch ist es ein großes Erlebnis das erste Mal ganz alleine
ohne die Begleitung eines Erwachsenen durch die Straßen zu düsen. Nicht
umsonst ist einer der beliebtesten Geburtstagswünsche ein eigenes Auto.
Denkt jedoch daran, dass ihr die ersten zwei Jahre nach Erhalt des
Führerscheins auf Probe fahrt.
Schule
Ab sofort muss die Schulpost direkt an dich adressiert werden. Entschuldigen und Zeugnisse darfst du selbst unterschreiben und auch die zu besuchende Schulform selber wählen.
Wahlrecht
Sobald du 18 Jahre alt bist, giltst du als wahlberechtigter Bürger in Deutschland. Man unterscheidet zwischen zwei Wahlrechten: Bei dem aktiven Wahlrecht darfst du den Politiker oder die Partei deiner Wahl wählen, bei dem passiven Wahlrecht darfst du dich zu einer Wahl aufstellen und wählen lassen.
Ehemündigkeit
Bist du zufällig über beide Ohren verliebt und wünschst dir nichts sehnlicheres als deinen Partner endlich zu heiraten? Dann haben wir gute Nachrichten für dich: Ab dem 19. Lebensjahr darfst du ohne Zustimmung der Eltern das Ja-Wort geben, insofern dein Partner auch volljährig ist. Doch nicht zu voreilig: Warte lieber noch ein paar Jahre, um dir auch wirklich sicher zu sein, dass deine Jugendliebe die Richtige ist.
Wohnung
Mit 18 bekommst du das Recht deinen Wohnort selbst zu bestimmen. Somit kannst du von Zuhause ausziehen und deine ersten eigenen vier Wände mieten. Beachte jedoch, dass mit einem Auszug und einer eigenen Wohnung viele Kosten verbunden sind. Nicht nur musst du die Miete und die Nebenkosten zahlen, sondern auch dafür sorgen, dass du jeden Tag genug Nahrung zur Verfügung hast. Der Preis von Lebensmitteln über den gesamten Monat verteilt, wird nämlich oftmals unterschätzt!
Geld
Du bist nun berechtigt, ohne Zustimmung der Eltern ein eigenes Girokonto bei der Bank deiner Wahl zu eröffnen. Auch Kreditkarten darfst du nutzen, insofern du über ein regelmäßiges geregeltes Einkommen verfügst. Zudem darfst du ganz alleine entscheiden, wofür du dein Geld nutzt: Sei es eine Wohnung, ein eigenes Auto oder „nur“ ein Zeitschriftenabo. Deine Unterschrift auf einem Vertrag zählt.
Testierfähigkeit
Testamente scheinen nur für alte Menschen wichtig zu sein, doch halt: nach Vollendung deines 18. Lebensjahres darfst du bereits dein eigenes Testament verfassen. Zudem darfst du eine Erbschaft annehmen oder ausschlagen.
Strafrecht
Du bist nun für dein Handeln selbst verantwortlich und voll strafmündig. Bis 21 jedoch gilst du noch als Heranwachsender und wirst somit in den meisten Fällen noch nach dem Jugendrecht verurteilt.
Hast du noch weitere Anregungen oder Fragen, schreib uns in den Kommentaren! Bist du bereits 18 Jahre alt, sind wir sehr an deinen Erfahrungen interessiert! (ng/fd)