Lohnt sich das eigentlich....
...eine Studienplatzklage?
...eine Studienplatzklage?
Abgewartet, gehofft und doch abgelehnt – das war's mit dem Traumstudium! Oder doch nicht? Wer wagt, gewinnt, und wer klagt, manchmal auch: du hast die Möglichkeit, dir deinen Studienplatz einzuklagen. Was du dabei beachten musst? Wir haben die Facts hier für dich zusammengestellt!
Auch wenn die Enttäuschung über die Ablehnung groß ist, so gibt es doch noch Hoffnung für alle diejenigen, die per Auswahlverfahren nicht von der Hochschule akzeptiert wurden. Denn oftmals lohnt es sich, gegen die Entscheidung der Hochschule gerichtlich vorzugehen und sich seinen Studienplatz einzuklagen. In einem Eilverfahren wird dann idealerweise bis zum Studienbeginn entschieden, ob du dein Studium doch noch antreten darfst oder nicht.
Wieso, weshalb, warum?
Möglich wird eine solche Klage durch die Tatsache, dass die Hochschulen dank fehlerhafter Berechnungen meist über mehr Studienplätze verfügt, als offiziell angegeben. Diese Nachlässigkeit kannst du dir zunutze machen und mithilfe eines Anwalts deine Zulassung gerichtlich erstreiten.
...auf los geht’s los!
So sehr du dich auch anstrengst, wird dir dennoch hin und wieder ein Fehler unterlaufen. Nicht nur jetzt am Anfang, sondern auch in deinem zukünftigen Berufsleben. Das ist ganz normal und passiert jedem! Wichtig ist nur, dass du mit Fehlern umzugehen weißt. Steh zu deinem Missgeschick und sei gegenüber der Kritik von anderen offen, denn nur so kannst du es beim nächsten Mal besser machen. Niemand wird dich für einen Fehler bestrafen solange du dich offen dazu bekennst und versuchst, dein Verhalten zu ändern.Hast du dich entschieden, gegen deine Ablehnung vorzugehen, gibt es einige Dinge zu beachten. Denn natürlich bringt so eine Klage auch jede Menge Bürokratie mit sich. Zunächst musst du bei deiner Hochschule einen formlosen schriftlichen Antrag auf einen Platz außerhalb der Kapazität stellen. Unbedingt beachten solltest du dabei die Fristen, die teilweise bereits vor der Veröffentlichung der Ablehnungsbescheide ablaufen. Hast du dies getan, solltest du nun einen formlosen Eilantrag an das zuständige Verwaltungsgericht stellen. Dort wird dann bei der entsprechenden Hochschule die Kapazität deines gewünschten Studienfaches ermittelt. Im besten Fall bietet dir die Hochschule an diesem Punkt einen Vergleich an, wodurch du einen Platz bekommen würdest und nur die Kosten für das Eilverfahren zahlen müsstest, welche sich auf etwa 120-180 Euro belaufen.
Nicht ohne meinen Anwalt!
Sollte dies nicht geschehen, lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten. Egal, ob du nun direkt bei der Hochschule Widerspruch einlegst, oder gleich klagst: ab hier kann sich eine Entscheidung hinziehen, von zwei Monaten bis ein Jahr ist alles drin. Du brauchst also unter Umständen nicht nur Geduld, sondern auch das nötige Kleingeld. Denn alles in allem können sich die Kosten, je nach Ausgang des Verfahrens, auf 200 bis 1000 Euro belaufen. Daher solltest du sich bereits vor einer solchen Klage über die Erfolgsaussichten informieren, und dir absolut sicher sein, dass es für dich keine alternativen Zukunftsperspektiven gibt.
Wie sieht's bei euch aus? Überlegt ihr noch oder klagt ihr schon? Oder haltet ihr gar nichts davon, sich seinen Studienplatz gerichtlich zu sichern? Teilt eure Gedanken dazu mit uns in den Kommentaren! (fp/fd)