Älteste auf Studienplatzklagen spezialisierte Kanzlei
Seit Mitte der Siebziger Jahre besteht die Möglichkeit, einen Studienplatz auf rechtlichem Wege zu erstreiten. Denn 1972 gab es ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Hochschulen dazu verpflichtet, ihre Kapazität voll auszuschöpfen und dazu jährlich bzw. von Semester zu Semester die entsprechenden Berechnungen vorzunehmen. Und wo berechnet wird, können Fehler dazu führen, dass zu wenige Studienplätze bereitgestellt werden. Und das passiert regelmäßig, so dass in den kapazitätsrechtlichen Eilverfahren bereits Tausenden Studienplatzklägern eine Zulassung im gewünschten Studiengang zuteil werden konnte.
Da dieses Rechtsgebiet sehr speziell und zudem die Studienplatzklagen mit zahlreichen Frist- und Formvorschriften einhergehen, solltet ihr eine hierauf spezialisierte Anwaltskanzlei zu Rate ziehen.
René Pichon, Rechtsanwalt und Fachanwalt im Verwaltungsrecht, ist dafür einer der langjährig aktiven Anwälte.
Weitere Informationen erhaltet ihr auch auf:
www.studienplatzklage-pichon.de
Studienplatzklagen, die eigentlich formaljuristisch keine Klage-, sondern Antragsverfahren darstellen, sind für viele Studienbewerber die einzige Möglichkeit, lange Wartezeiten zu umgehen und ihr Studium innerhalb kurzer Zeit zu beginnen.
Damit eine Studienplatzklage erfolgreich verlaufen kann, sind viele Frist- und Formvorschriften zu beachten, da ansonsten bereits aus formalen Gründen abgelehnt werden kann bzw. muss. Daher ist es ratsam, sich so früh wie möglich bei uns zu melden, um die persönliche Situation zu besprechen, die ersten wichtigen Fragen zu klären und die individuelle Strategie zu planen. Denn in der Regel muss bereits vor Erhalt eines Ablehnungsbescheides agiert werden, da die ersten Fristen teils zeitgleich mit den regulären Bewerbungsfristen ablaufen. Dies ist nicht grundsätzlich der Fall, betrifft aber einige Bundesländer.
Für ein kostenfreies Erstgespräch könnt ihr während der Bürozeiten (Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr) unter der Rufnummer 02361-59055 anrufen. Oder ihr schreibt uns eine E-Mail an info@studienplatzklage-pichon.de, wir melden uns dann auch gern bei euch!
Weitere Informationen erhalten ihr auch auf:
www.studienplatzklage-pichon.de